Diese Woche: Innenausschuss, Landtagswahlen und Jugendkriminalität
In dieser Rubrik berichte ich regelmäßig und unregelmäßig über meine Aktivitäten in Stuttgart und Neuigkeiten aus der Landespolitik.
Innenausschuss am 12. Februar
Der Innenausschuss hat sich am 12. Februar unter anderem mit der zunehmenden Zersplitterung bei Kommunalwahlen und den Folgen für die Handlungsfähigkeit von Städten und Gemeinden beschäftigt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein anderes Sitzberechnungsverfahren oder eine Sperrklausel diese Entwicklung verhindern könnte. Die CDU-Fraktion sprach sich für eine Rückkehr zu einem alten Verfahren aus (Verfahren nach d’Hondt), um die Zersplitterung zu reduzieren.
Wir als Grüne betonten jedoch, dass die Zersplitterung in der täglichen Arbeit der Gemeinderäte kein großes Problem darstelle und eine Rückkehr zu d’Hondt nicht die Lösung sei. Die Landesregierung erklärte, dass eine Sperrklausel verfassungsrechtlich nur unter bestimmten Bedingungen zulässig wäre und derzeit keine Erkenntnisse vorliegen, die eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen belegen.
Volksbegehren für Landtagsgröße gescheitert
Nun herrscht finale Klarheit: Bei der nächsten Landtagswahl wird ein neues, anderes Wahlrecht gelten. Bereits im April 2022 hat die Landesregierung ein neues Wahlrecht beschlossen. Bei diesem neuen Wahlrecht wird es analog zur Bundestagswahl zwei Stimmen geben, eine für den*die Direktkandidat*in und eine für die Partei. Wie immer bei Neuerungen gibt es auch hier Bedenken, so zum Beispiel seitens der FDP/DVP, die ein Volksbegehren gegen das neue Wahlrecht anstreben wollte um einen eventuell zu großen Landtag zu verhindern.
Meines Erachtens ist hier wichtig zu betonen: Über die Zusammensetzung des neuen Landtags entscheiden die Wähler*innen und das ist auch gut so! Das neue Wahlrecht ist ein richtiger und wichtiger Schritt hin zu einem diverseren und vielfältigeren Parlament. Wie sich die genaue Größe zusammensetzt, steht jetzt noch nicht fest und wird sich erst nach der Wahl zeigen.
Prävention statt Symptombekämpfung
Nach dem tragischen Tod eines 12-jährigen in Stuttgart hat die baden-württembergische Justizministerin gefordert, das Alter für die Strafmündigkeit zu überprüfen, der CDU-Generalsekretär forderte gar die direkte Absenkung von 14 Jahre auf 12 Jahre. Ich glaube: Das ist der falsche Ansatz. Wir brauchen einen Fokus auf Prävention!
Wir müssen verstehen, warum junge Menschen auffällig werden, und gemeinsam mit Eltern, Schulen und der Jugendhilfe daran arbeiten, dass Kinder auf einem sicheren Weg bleiben. Präventionsmaßnahmen, Elternarbeit und die Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe sind der Schlüssel, um Gewalt zu verhindern. Nur so können wir sicherstellen, dass unsere jungen Menschen eine positive Zukunft haben. Ich wünsche mir sehr, dass wir das in der Diskussion stärker in den Blick nehmen und nicht nur immer und immer wieder nur auf Symptombekämpfung uns beschränken.
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Ausgabe #12 des „NewsLÄTTER – Neues aus der Landespolitik“ erschien am 17. Februar 2025.